In Spanien wächst fast überall Wein und das in ganz gegensätzlichen Klimazonen: vom kühlen Galizien im Nordosten über die milderen Mittelmeergebiete bis zum glühenden Hochland im Zentrum.
Entsprechend bietet der spanische Weinkosmos alles was das Weinherz begehrt, und das in immer besser werdender Qualität.
Die D.O. Klassifikation
Im Jahr 1926 wurde für die Weinbauregion Rioja ein Reglement für eine D.O. (Denominacion de Origen), also eine gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnung festgelegt.
Damit wurden aber nicht nur die geographischen Grenzen, innerhalb derer der Wein gewachsen und letztlich auch ausgebaut sein muss, bestimmt. Die D.O. Festlegung regelt vor allem auch Qualitätsstandards, wie beispielsweise typische Rebsorten, Pflanzdichte und damit auch den Ertrag, Anbau- und Ausbaumethoden, Rebschnitt sowie Grenzwerte für Alkoholgehalt, Zuckeranteil und Säure des Weines.
Die regionalen Weinbauverbände wiederum stellen die Consejor Reguladores, eine Art Kontroll- und Aufsichtsrat, der über die Einhaltung der im Rahmen der D.O. festgelegten Regeln und Vorschriften wacht.
Dieser Consejo Regulador setzt sich aus einem vom Landwirtschafts- und Handelsministerium gestellten Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, von Vertretern der Weinbauern, der Bodegas und Erzeugerbetriebe sowie Vertretern des Weinhandels zusammen.
Andere Regionen zogen schnell nach. Heute beanspruchen rund 100 Weinregionen Spaniens einen "Herkunfts-Status".
Seit 1972 steuert ein zentrales Gremium, das Instituto Nacional de Denominacion de Origen (INDO), von Madrid aus landesweit die Consejos Reguladores. Die autonome Provinz Katalonien allerdings geht hier mit dem Institut Catalá de Vi (INCAVI) eigene Wege.